Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland (Aktuell 2024)

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt seit dem 1. Januar 2024 12,41 Euro brutto pro Stunde. Für 2025 ist eine weitere Erhöhung des Mindestlohns vorgesehen, dieser soll dann auf 12,82 Euro pro Stunde steigen​​.

Mindestlohn in Deutschland 2024

Um den monatlichen Verdienst zu berechnen, der auf dem Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde basiert, muss man die Anzahl der Arbeitsstunden pro Monat berücksichtigen. In Deutschland basiert eine Vollzeitbeschäftigung typischerweise auf einer 40-Stunden-Woche. Wenn man von durchschnittlich 4,33 Wochen pro Monat ausgeht (um die unterschiedliche Anzahl von Arbeitstagen in den Monaten zu berücksichtigen), ergibt sich folgende Rechnung:

12,41Euro/Stunde×40Stunden/Woche×4,33Wochen/Monat

Lassen Sie uns das berechnen, um den durchschnittlichen monatlichen Verdienst zu ermitteln.

Basierend auf dem Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde ergibt sich ein durchschnittlicher monatlicher Verdienst von etwa 2.149,41 Euro brutto für eine Vollzeitbeschäftigung (40 Stunden pro Woche).

Bitte beachten Sie, dass dieser Betrag vor Steuern und Sozialabgaben ist und der tatsächliche Nettoverdienst niedriger sein wird.

Wer verdient den Mindestlohn in Deutschland?

In Deutschland sind die Regelungen zum Mindestlohn so gestaltet, dass ein breites Spektrum an Arbeitnehmern Anspruch darauf hat. Hier sind einige Gruppen, die typischerweise den Mindestlohn verdienen:

  1. Geringfügig Beschäftigte: Auch bekannt als Mini-Jobber, deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet.
  2. Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte: In vielen Branchen, besonders in solchen mit niedrigerem Einkommensniveau oder in Bereichen, in denen Tarifverträge fehlen oder niedrige Löhne vorsehen.
  3. Auszubildende: Seit dem 1. Januar 2020 haben auch Auszubildende Anspruch auf einen Mindestlohn, der allerdings niedriger ist als der allgemeine Mindestlohn und schrittweise mit jedem Ausbildungsjahr ansteigt.
  4. Langzeitarbeitslose: Nach ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt haben auch Personen, die für eine bestimmte Zeit langzeitarbeitslos waren, Anspruch auf den Mindestlohn.
  5. Praktikanten: Unter bestimmten Bedingungen, insbesondere wenn das Praktikum länger als drei Monate dauert oder nach einer Berufsausbildung oder einem Studium absolviert wird.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Regelung. Zum Beispiel sind Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Ehrenamtliche und Praktikanten unter bestimmten Bedingungen (z.B. Pflichtpraktika im Rahmen einer schulischen oder universitären Ausbildung) vom Mindestlohn ausgenommen.

Diese Regeln sollen sicherstellen, dass Arbeitnehmer ein Mindesteinkommen erhalten, das ein angemessenes Lebensniveau ermöglicht, und um Lohnunterbietung zu verhindern. Die Anpassung des Mindestlohns erfolgt regelmäßig, um mit den Lebenshaltungskosten Schritt zu halten und die Kaufkraft der Arbeitnehmer zu erhalten